Was ist erlaubt im Lehmbau?
Energetische Altbausanierung & Denkmalschutz Lippstadt
Wer in Lippstadt oder Umgebung ein sanierungsbedürftiges, denkmalgeschütztes Altbau-Objekt erwirbt – oft ein reizvolles Fachwerkhaus mit alten Lehmputz– steht vor einer spannenden, aber komplexen Restaurierungs-Aufgabe. Insbesondere die energetische Sanierung muss die strengen Vorgaben des Denkmalschutzes mit modernen Wohnstandards in Einklang bringen.
Generell gilt: Jede Veränderung am denkmalgeschützten Haus ist genehmigungspflichtig bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde (in Lippstadt: Fachdienst Bauordnung / Denkmalschutz). Ohne vorherige Zustimmung drohen Bußgelder und die Anordnung, nicht genehmigte Baumaßnahmen wieder zurückzubauen.
Planung und Beratung vor Ort:
Was darf man verändern im Denkmalschutz?
Die entscheidende Regel für die Genehmigung ist der Erhalt von Charakter und Erscheinungsbild der Immobilie. Der historische Wert hat oft Vorrang vor der optimalen energetischen Sanierung.
Maßnahmen, die meist unproblematisch sind:
• Innenausbau und Komfortsteigerung: Neue Bäder, moderne Küchen, zeitgemäße Elektrik oder der Tausch der Heizung stellen in der Regel kein großes Problem dar, solange sie nicht die schützenswerte Substanz (z. B. historische Wandgemälde, Stuckdecken) im Inneren beschädigen.
• Wesentliche Bauwerksteile: Die Sanierung tragender Wände und die Trockenlegung feuchter Wände oder Kellerdecken sind oft unumgänglich und werden genehmigt.
• Innenrenovierung: Wandrenovierungen im Innenbereich mit neuem Lehmputz, Kalkputz oder Lehmfarbe zur Schaffung eines gesunden Raumklimas sind meist zulässig.
Maßnahmen, die kritisch geprüft werden:
• Äußeres Erscheinungsbild: Hier ist die Behörde am strengsten. Das äußere Bild darf nicht verändert werden.
• Fassade: Eine Außendämmung an Fachwerkhäusern oder Gebäuden mit Stuckfassade ist in der Regel untersagt, da sie das historische Gefüge oder Zierelemente verdeckt oder beschädigt.
• Fenster: Alte Holzfenster oder ihre historischen Bauarten müssen erhalten bleiben. Intelligente Fensterlösungen wie die Modernisierung von alten Sprossenfenstern oder der Einsatz von denkmalgerechten Isoliergläsern können aber genehmigt werden, um energetische Standards zu verbessern.
• Substanzielle Umbauten: Substanzielle Umbauten wie zum Beispiel die Umwandlung von historischen Geschossdecken (oft Holzbalkendecken mit freiliegenden oder verdeckter Balkenlage) im Fachwerkhaus oder das Anfügen von zusätzlichen Balkonen erhalten meist keine Genehmigung.
Der Hauptgrund liegt darin, dass diese Maßnahmen den historischen Aufbau verändern und die ursprüngliche Statik gefährden.
Die Rolle der Bauberatung und Planung
Eine erfolgreiche Denkmalsanierung beginnt immer mit einer fundierten Bauberatung und detaillierten Planung. Ein erfahrener Bausachverständiger, Architekt oder Energieberater ist unerlässlich:
• Koordination: Sie koordinieren den Genehmigungsprozess mit der Denkmalschutzbehörde und finden bezahlbare, denkmalgerechte Lösungen.
• Expertise: Sie erkennen typische Baumängel und wissen um die speziellen Anforderungen der Restaurierung und der energetischen Sanierung unter Denkmalschutz.
• Fördermittel: Nur mit einem abgestimmten Vorgehen können Eigentümer die oft attraktiven Fördermittel (z. B. KfW, BAFA) und steuerliche Vorteile für die Denkmalsanierung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie den Charme und die Wertstabilität Ihrer historischen Immobilie in Lippstadt bewahren und dennoch modernen Wohnkomfort schaffen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem auf Lehmbau und Fachwerkrestaurierung spezialisierten Experten der Schlüssel zum Erfolg.
Ihre Bauberatung zur Altbausanierung
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie eine Innendämmung mit Lehm und Holzfaserplatten sowie der Einsatz einer Lehmwandheizung konkret in einem Fachwerkhaus in der Region Soest/Lippstadt umgesetzt wird?
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